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Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - Bauen, Abnehmen und Betreiben von Maschinen

Der Gesetzgeber nimmt in Bezug auf die Sicherheit von Maschinen/Anlagen sowohl Maschinenbauer als auch -betreiber in die Verantwortung. Die rechtlichen Forderungen aus europäischen Richtlinien sind im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 1. Juni 2015 beschrieben und in nationales Recht umgesetzt. Was fordern die Gesetze und welche Freiheiten bieten sie? Wenn allen Beteiligten die Begriffe, Zuständigkeiten und Abläufe klar sind, sind gute Voraussetzungen für Kosteneinsparungen geschaffen. Das Seminar nimmt auch Bezug auf die neue geplante Maschinenverordnung.


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Inhalte

  • Europäische Richtlinien
  • Maschinenrichtlinie - Betriebssicherheitsverordnung
  • Verantwortlichkeiten der Maschinenzulieferer, -hersteller und -betreiber
  • Lastenheft und Pflichtenheft
  • Beteiligte Personen
  • Prüfkriterien bei der Abnahme
  • Grenzen der Maschine
  • Wesentliche Veränderungen

Ziel

Nach diesem Seminar verstehen die Teilnehmer, welche Bedeutung die Maschinenrichtlinie hat und welche Folgen die Nichteinhaltung nach sich ziehen kann. Sie wissen um die Hersteller- und Betreiber-verantwortung und die notwendigen Schutzmaßnahmen.

Dauer

1 Tag

Hinweise

Dieses Seminar bieten wir auch als Live-Online-Seminar an.

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„Der Fortgang der wissenschaftlichen Entwicklung ist im Endeffekt eine ständige Flucht vor dem Staunen.“
Albert Einstein,
Deutscher Physiker (1879-1955)