Der Gesetzgeber nimmt in Bezug auf die Sicherheit von Maschinen/Anlagen sowohl Maschinenbauer als auch -betreiber in die Verantwortung. Die rechtlichen Forderungen aus europäischen Richtlinien sind im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 1. Juni 2015 beschrieben und in nationales Recht umgesetzt. Was fordern die Gesetze und welche Freiheiten bieten sie? Wenn allen Beteiligten die Begriffe, Zuständigkeiten und Abläufe klar sind, sind gute Voraussetzungen für Kosteneinsparungen geschaffen. Das Seminar nimmt auch Bezug auf die neue geplante Maschinenverordnung.
Nach diesem Seminar verstehen die Teilnehmer, welche Bedeutung die Maschinenrichtlinie hat und welche Folgen die Nichteinhaltung nach sich ziehen kann. Sie wissen um die Hersteller- und Betreiberverantwortung und die notwendigen Schutzmaßnahmen.
Dieses Seminar bieten wir ebenfalls als Präsenztraining an.
Technische Voraussetzungen:
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